Erfolgreiche Luftgewehrschützen

 
                     
Herbsteins Bürgermeister Bernhard Ziegler (hinten links) gratulierte gemeinsam mit Ortsvorsteher Volkhard Jöckel (hinten rechts) den aktiven Schützinnen Inga Karney, Tanja Stier, Annette Günther und Linda Jöckel zum Aufstieg in die Hessenliga bei den Luftgewehrschützen.


Lanzenhain (gst). eine erfolgreiche Saison in der Oberliga Ost bei den Luftgewehrschützen krönte jetzt die erste Luftgewehrmannschaft des Schützenverein Lanzenhain. Nachdem dort die Meisterschaft ohne Niederlage errungen wurde, galt es jetzt beim Aufstiegskampf zur Hessenliga, eine weitere sportliche Hürde zu nehmen. Insgesamt sieben Mannschaften schossen dabei um die drei zur Verfügung stehenden Plätze in der Hessenliga. Es waren die Meister der vier Oberligen, Rotensee (Nord), Burgschützen Hohenstein (Süde), SV Lanzenhain (Ost) und Ober-Breidenbach (West). Laut Liga-Ordnung können sich weitere Mannschaften für den Aufstiegskampf melden. Hierbei gilt: Die in der laufenden Saison geschossenen vergleichbaren Durchschnittsringzahlen aller Wettkämpfe der Mannschaft müssen über der Durchschnittsringzahl liegen, die die Meisterschaft auf Tabellenplatz 5 der Liga erzielt hat, für die die Bewerbung gilt. So waren noch die beiden Oberliga Nord Vertreter Baunatal und Ernsthausen sowie Steinfischbach, als die als Relegationsmannschaft aus der Hessenliga dort den sechsten Tabellenplatz belegt hatte, die sich um die Plätze in der Hessenliga bewarben. Der Rundenrekord von Lanzenhain lag in der Oberliga Ost bei 1548 Ringen. Nicht ganz diese Leistung konnte die Mannschaft im Aufstiegskampf zur Hessenliga bringen. Am Ende waren es dann 1534 Ringe und man lag damit um einen Ring schlechter wie Ober-Breidenbach, das 1535 Ringe erzielt hatte. Baunatal, das 1549 Ringe erzielt hatte, war das beste Team an diesem Tag. Lanzenhain setzte folgende Aktive ein: Ina Karney mit 391 Ringen, Tanja Stier mit 383 Ringen, Annette Günther mit 381 Ringen und Linda Jöckel mit 379 Ringen.
Eine der ersten Gratulanten waren Herbsteins Bürgermeister Bernhard Ziegler sowie der Lanzenhainer Ortsvorsteher Volkhard Jöckel, dieser hatte gleich das passende Plakat über den Erfolg mitgebracht und was ihn gefreut haben durfte, seine Tochter Linda gehört der erfolgreichen Mannschaft an.
Beide versicherten, dass man nicht nur in der nächsten Saison in der Hessenliga die Entwicklung verfolgen werde, sondern man dort auf eine gute Plazierung hoffe.


- Auszug aus dem Lauterbacher Anzeiger vom 24.02.2011 - Foto: Stock

 
01.07.2008
Ausgabe von Anträgen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Ab sofort liegen der Stadtverwaltung, im Standeamt bei Frau Zimmermann, die aktuellsten Anträge auf Elterngeld und Erziehungsgeld zur Abholung bereit. Des weiteren besteht die Möglichkeit, sich im Internet unter www.familienatlas.de zum Elterngeld, Erziehungsgeld und zur Elternzeit kundig zu machen. Sie können sich die Anträge auf Elterngeld und Erziehungsgeld sowie die Broschüre zu beiden Rechtsgebieten downloaden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Stadtverwaltung Herbstein
Frau Zimmermann
Marktplatz 7
36358 Herbstein

Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 23

 
 
19.10.2010
Der neue Personalausweisab 01. November 2010
ab 01. November 2010 
 
08.04.2008
Dominik Frech erneut erfolgreich bei den Deutschen  Jugendmeisterschaften im Tischtennis
9. Deutsche Tischtennis-Jugendmeisterschaft 
 
25.02.2011
Erfolgreiche Luftgewehrschützen
Schützinnen des SV Lanzenhain steigen in die Hessenliga auf 
 
21.04.2011
Erfolgreicher Tischtennisnachwuchs
Qualifikation für die Hessischen-Mini-Meisterschaften 
 
10.06.2009
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Wasserhausanschlüsse


Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 der derzeitigen Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von Wasser-Hausanschlüssen deutlich widersprochen. Das Gericht hat entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als Teil-Aspekt der Wasserlieferung unterliegt und somit wieder der ermäßigte Steuersatz gilt.
Für die Jahre 2005 bis 2008 wird von der Stadt Herbstein eine Erstattung der Umsatzsteuer vorgenommen. Der Zeitraum ergibt sich aus §§ 169 und 170 der Abgabenordnung aus der Festsetzungsfrist von vier Jahren.
Zur Zeit besteht durch die Umstellung der Buchführung sowie der Vielzahl der Korekturfälle ein erhöhter Arbeitsaufwand im Rathaus. Deshalb bitten wir die betroffenen Grundstückseigentümer um etwas Geduld. Auf jeden Fall erfolgt die Rückzahlung in den nächsten Monaten.
Von Anrufen in dieser Angelegenheit bitten wir daher abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

- Auszug aus dem amtl. Mitteilungsblatt Nr. 24.2009 -

 
 
09.06.2008
Margarethe Brähler   Hessens beste Barkeeperin
Hessens beste Barkeeperin 
 
19.10.2010
Sportlerempfang im Rathaus
Astrid Staubach und Alexander Füg geehrt 
 
 
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