Verunreinigung öffentlicher Straßen/Flächen durch Hundekot sowie Anleinverpflichtung für Hunde


Wir weisen hiermit nochmals eindringlich auf die städt. Gefahrenabwehrverordnung bzgl. Hunde hin, die ab 01.07.2010 in Kraft getreten ist. Danach sind Hunde auf öffentlichen Straßen an der Leine zu führen und dürfen u. a. auch nicht auf Kinderspielplätzen mitgeführt werden.

Weiterhin hat der Führer des Hundes dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen (hierzu gehören auch Gehwege, Seitenstreifen und Baketten!) und in öffentlichen Anlagen verrichtet. Falls dies Ausnahmefällen nicht zu verhindern sein sollte, so ist der Kot unverzüglich zu beseitigen und nicht liegen zu lassen.

Vor allem im Stadtteil Lanzenhain scheint es hier wohl öfters Fälle zu geben, wo Hunde, sowie Hundekot, auf dem Kinderspielplatz vorgefunden werden. Ebenso sind öfters Verunreinigungen (Hundekot) auf dem Eisenbergsweg zum Festplatz/Stockhausen hin vorzufinden.

Wir bitten die Bevölkerung eindringlich dafür zu sorgen, dass solche Fälle sich nicht wiederholen und die ggf. verrichtete Notdurft der lieben Vierbeiner unverzüglich zu entfernen.
Gerade Kinder sind durch Infektionsgefahren ausgehend von Hundekot auf Spielplätzen einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt - das kann so nicht hingenommen werden.

Bitte denken Sie daran:
Hunde anleinen und die Notdurft unverzüglich entfernen, sowie Hunde von den Spielplätzen fernhalten - dort haben sie nichts zu suchen!

Ihr Ordnungsamt
Stadtverwaltung Herbstein
Herr Lang
Marktplatz 7
36358 Herbstein

Telefon: 0 66 43 / 96 00 - 15

 
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