Google Street View
Das Angebot der Firma Google namens "Street View", bei dem jeder Internet-Nutzer gezielt Bilder von Straßenansichten - inklusive privater Wohnhäuser, Kraftfahrzeuge und Personen betrachten kann, steht schon seit einigen Wochen in den Medien. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr Wohnhaus bzw. ihre Wohnung, ihr Kraftfahrzeug und/oder ihre Person nicht in "Google Stret View" veröffentlicht haben wollen, können dagegen Widerspruch einlegen.
In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt sein, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Zwar hat Google angekündigt, die Gesichter von Passanten und KFZ-Kennzeichen fotografierter Kraftfahrzeuge auch ohne Aufforderung mit Einsatz modernster Verpixelungstechniken unkenntlich zu machen. Es ist aber zusätzlich möglich, den Widerspruch auch für Personen und Kraftfahrzeuge einzulegen, falls diese trotz Unkenntlichmachung von Gesicht und Nummernschild durch andere Merkmale erkennbar sein sollten. Diese Personen und Kraftfahrzeuge werden dann vollständig entfernt.
Widersprüche gegen die Veröffentlichung im Internet sind per eMail an: zu richten oder postalisch an:
Google Germany GmbH
Betr: Street-View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg.
Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt, eine Kopie zu erstellen und diese aufzubewahren. Auf der Internetseite des RP Darmstadt kann ein Musterwiderspruch heruntergeladen werden.
Auf der Seite des RP Darmstadt kommt man mit folgenden Schritten zu "Google Street View":
www.rp-darmstadt.hessen.de
- im Bereich Sicherheit und Ordnung
- Datenschutz
- Internet, Telemedien
- Google Street View.
Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen abhängig. Google hat zugesagt, alle per eMail oder Brief eingehenden Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) zu beachten und umzusetzen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt sowie die Städte und Gemeinden nehmen keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des persönlichen Widerspruchs obliegt jedem Einzelnen selbst, da es sich um höchstpersönliche Rechte jedes Einzelnen handelt.